Unser Organismus wird immer häufiger durch gesundheitsschädigende Einflüsse belastet. Mit zunehmendem Alter erhöhen sich die Risikofaktoren an Diabetes, erhöhten Blutfettwerten oder Bluthochdruck zu erkranken. Stress, Nikotin und Alkohol tun ihr Übriges.
Medizinisches Ozon hat eine - medizinisch nachgewiesene - stark ausgeprägte bakterientötende, pilztötende und vireninaktivierende Wirkung. Außerdem besitzt es entzündungshemmende und durchblutungsfördernde Eigenschaften, was bei der Behandlung von Schmerzpatienten, bei Durchblutungsstörungen und zur Revitalisierung genutzt wird.
In entsprechenden Dosen, mobilisiert medizinisches Ozon die körpereigenen Abwehrkräfte sowie Antioxidantien / Radikalfänger - d.h. das Immunsystem wird aktiviert.
Ferner baut medizinisches Ozon Cholesterin und Triglyceride ab, verbessert die Leberfunktion und reduziert den Harnsäurespiegel.
Zusammenfassen lässt sich festhalten, dass durch die Sauerstoff-Ozon Infusionstherapie der gesamte Stoffwechsel sowie das Immunsystem optimiert und die Eigenschaften der Blutzellen positiv beeinflusst wird.
Da Ozon lediglich beim Einatmen schädlich ist, bietet die Sauerstoff-Ozon Infusionstherapie, bei der eine Anreicherung von homöopathisch*2 aufbereitetem Venenblut mit einem speziellen Sauerstoff-Ozongemisch und anschließender Rückinfusion erfolgt, eine nebenwirkungsfreie Vorbeugung vor Erkrankungen bzw. Risiken, die sich aus den eingangs genannten Faktoren ergeben können.
*) Zur rechtmäßigen Einhaltung des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) weist das Naturheilzentrum Nürnberg ausdrücklich auf den Versuchscharakter bzw. den zur Schulmedizin „alternativen” Ansatz der zum Einsatz kommenden Präparate/Therapieverfahren auf dem Gebiet der sogenannten „Komplementärmedizin” hin. D.h. es liegen diesbezüglich bislang keine allgemein anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnisse über das Nutzen-/Risikoprofil vor. Der Einsatz kann daher auch unbekannte Risiken bergen - ein Therapieerfolg kann, muss aber nicht eintreten.
*2) Seit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) am 16.08.2019 steht Heilpraktiker*innen Eigenbluttherapie nur noch in homöopathischer Form und ab einer Verdünnung der Ausgangssubstanz entsprechend mindestens der vierten Dezimalpotenz (10-4), also entsprechend Eigenblut D4 oder höher zur Verfügung.
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