Die Eigenbluttherapie (homöopathisch)*2 zählt zu den unspezifischen Reizmethoden. Sie setzt eine allgemeine Umstimmungsreaktion des Organismus in Gang und aktiviert die körpereigenen Selbstheilungskräfte.
Das Verfahren der Eigenbluttherapie ist besonders bei chronischen Erkrankungen wie Entzündungen, Allergien, Hautekzeme sowie bei unterschiedlichsten Infektionen von besonderer therapeutischer Bedeutung.
*) Zur rechtmäßigen Einhaltung des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) weist das Naturheilzentrum Nürnberg ausdrücklich auf den Versuchscharakter bzw. den zur Schulmedizin „alternativen” Ansatz der zum Einsatz kommenden Präparate/Therapieverfahren auf dem Gebiet der sogenannten „Komplementärmedizin” hin. D.h. es liegen diesbezüglich bislang keine allgemein anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnisse über das Nutzen-/Risikoprofil vor. Der Einsatz kann daher auch unbekannte Risiken bergen - ein Therapieerfolg kann, muss aber nicht eintreten.
*2) Seit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) am 16.08.2019 steht Heilpraktiker*innen Eigenbluttherapie nur noch in homöopathischer Form und ab einer Verdünnung der Ausgangssubstanz entsprechend mindestens der vierten Dezimalpotenz (10-4), also entsprechend Eigenblut D4 oder höher zur Verfügung.
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